Riegel empfiehlt: Handwerkerkosten effektiv von der Steuer absetzen
Riegel aus Hammerau führt zahlreiche Dienstleistungen rund um die Modernisierung und Sanierung aus, bei denen ein guter Teil der Arbeitsleistung von der Steuer absetzbar ist.
Clever sparen bei Modernisierungen
Seit dem 01. Januar 2009 können Privathaushalte 20% des Betrages von Handwerker-Rechnungen direkt von der Steuer absetzen. Berücksichtigt wird eine Rechnungshöhe bis zu 6000 Euro. Maximal können also 1200 Euro jährlich eingespart werden. Absetzbar sind nur die reinen Lohn- und Arbeitskosten der Handwerker. Materialkosten fallen nicht unter diese Regelung. Weiterhin ist zu beachten, dass diese Steuerbegünstigungen nur für Modernisierungen und Renovierungen gelten, nicht jedoch für einen Neubau.
Um Ansprüche gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen, gilt es, wichtige Vorraussetzungen zu erfüllen. Maßgebend für die Einreichung beim Finanzamt sind eine ordnungsgemäße Rechnung sowie ein Überweisungsbeleg. Auf der Rechnung müssen Lohn- und Materialkosten getrennt und detailliert aufgelistet sein. Die Mehrwertsteuer muss für beide Leistungen getrennt ausgewiesen sein. Der Rechnungsbetrag darf zudem nicht in bar gezahlt, sondern muss per Überweisung beglichen werden.
Viele der Produkte von Riegel aus Hammerau werden auf Wunsch von einem kompetenten Team verarbeitet und montiert. Das fachmännische Verlegen von Bodenbelägen und Terrassendecks, das Anbringen von Wand- und Deckenverkleidungen sowie der Einbau von Türen und Fenster durch ein Handwerkerteam kann beispielsweise oftmals steuerlich geltend gemacht werden.
Riegel aus Hammerau achtet bei der Rechnungsstellung bewusst auf die genannten Kriterien. Arbeitslohn und sonstige Kosten werden getrennt und detailliert aufgeführt. Dies ist auch notwendig, da eine reine Festpreisvereinbarung ohne detaillierte Aufstellung steuerlich nicht anerkannt wird. Rechnung und Bankauszug sind dann beim Finanzamt einzureichen.
Wichtige Punkte zusammengefasst:
• Nur Modernisierung bzw. Reparaturen werden steuerlich begünstigt
• Die maximale Rechnungshöhe liegt jährlich bei 6000 Euro
• Lohn- und Materialkosten müssen der Rechnung getrennt aufgeführt sein
• Die Mehrwertsteuer muss separat ausgewiesen sein
• Das Finanzamt akzeptiert nur Überweisungen, keine Barzahlungen
Ein Tipp: Das Sammeln und gebündelte Einreichen mehrerer Rechnungen verschiedener handwerklicher Dienstleistungen bis zum Höchstbetrag von 6000 Euro Lohnkosten pro Jahr beim Finanzamt ist ebenfalls möglich. So hat jeder, der seinen Wohnraum modernisiert, bis zu 1200 Euro jährlich mehr in der Tasche und kann das nächste Projekt in Angriff nehmen.
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